Verkehrskontrolle

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  • Beitrags-Kategorie:Finanzen - Geld
  • Beitrag zuletzt geändert am:14. Januar 2023
  • Lesedauer:4 min Lesezeit

Allgemeine Verkehrskontrolle

im Fahrzeug mitzuführende Gegenstände

Bei einer Verkehrskontrolle kann so ziemlich alles überprüft werden. Aber wer kennt diese Situation nicht? Normalerweise bräuchte ich nicht über dieses Thema schreiben. Doch ein Hinweis auf die im Fahrzeug mitzuführenden Gegenstände wäre vielleicht nicht falsch.

Gerne werden die notwendigen Dinge übersehen bzw. vergessen. Somit ist es durchaus möglich, dass so ein Stopp auch mal Geld kosten kann – Stichwort Verbandkasten.

Im Fahrzeug mitzuführen ist:

      • 1 x Warndreieck
      • 1 x Verbandskasten
        (DIN-Norm Nr. 13164)
      • 2 x Warnwesten
        (nach Norm EN ISO 20471)
      • 2 x Atemschutzmasken
        (FFP2 oder mind. medizinische Maske)

Verbandkasten (Aktualisierung)

Seit Februar 2022 gilt eine neue Norm für Verbandkästen im Kfz (DIN 13164 – 2022).
Bei Neuanschaffung ist diese Angabe auf dem Kasten / Päckchen zu beachten.

Jeder Verbandskasten (nach DIN-Norm Nr. 13164) hat ein Verfallsdatum. Bis zu diesem Datum ist eine Verwendung gewährleistet. Anschließend muss er durch einen neuen Kasten oder Einsatz ausgetauscht werden.

Alte aber noch nicht verfallene Kästen müssen durch 2 Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) ergänzt werden.

Änderungen zum Vorgänger (DIN 13164 – 2014):

  • Der Verband (40 x 60 cm) ist nicht mehr Bestandteil und kann bei älteren, aber noch gültigen Kästen, entnommen werden.

  • Ebenso ist nur noch ein von zwei Dreiecktüchern vorgeschrieben.

  • Ein neuer Bestandteil sind zwei Gesichtsmasken.
    Diese sollten mindestens OP-Masken sein. Besser wären 2 FFP2-Masken.

Bei einer Polizeikontrolle kann, bei nicht vollständigen oder abgelaufenen Verbandkästen, ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro fällig werden.

Der TÜV sollte bei der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs ebenfalls auf das Vorhandensein, die DIN-Nummer und das Ablaufdatum des Verbandkasten achten. Stimmt etwas nicht, so gilt das als „geringer Mangel“ und wird im Prüfbericht aufgeführt.

Inhalte eines abgelaufenen, ungültigen Verbandskastens solltest du nicht mehr benutzen. Die Gründe dafür können sein, dass Verbandsmaterial nicht mehr steril ist und Pflaster nicht mehr kleben. Solche Kästen musst du aber nicht wegwerfen. Manchmal haben Erstehilfekurse dafür noch Verwendung. Sie nutzen sie für Schulungen.

Griffbereit

Verteile diese Utensilien nicht irgendwo im Fahrzeug. Musst du erst lange suchen oder das halbe Fahrzeug leerräumen, so ist das keine gute Lösung. Sie müssen sofort griffbereit sein, zumindest ist das für den Ernstfall so angedacht.

Warnwesten gehören in den Fahrgastraum. Dort hast du direkten Zugriff und kannst die Weste sofort nach dem Verlassen des Fahrzeugs anziehen.

Führerschein und Fahrzeugpapiere

Es sollte logisch sein, dass du als Fahrzeugführer die notwendigen Unterlagen / Dokumente parat hast. Trotzdem hört man immer wieder, dass diese zu Hause liegen und somit bei einer Kontrolle fehlen.

Sich davon Kopien ins Fahrzeug zu legen macht übrigens keinen Sinn, da sie ungültig sind. Nur Originale mit den entsprechenden Sicherheitsmerkmalen und Normen sind mitzuführen.

Parkscheibe

Es ist keine Pflicht, eine Parkscheibe im Fahrzeug dabei zu haben. In speziell gekennzeichneten Parkzonen ist es jedoch vorgeschrieben, so ein Teil zu benutzen. Daher empfiehlt es sich, eine der Norm entsprechende Parkscheibe zu besitzen. Nutzt du eine, die der Regelung der StVO nicht entspricht, dann kann es durchaus Geld kosten.

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