Parkscheibe - Verwendung und Aussehen
Einsatz einer gewöhnliche Parkscheibe auf dafür gekennzeichneten Flächen. Gemeint ist die herkömmliche manuell einstellbare Variante, nicht eine elektronische bzw. digitale Parkscheibe. Solche Teile sind zwar seit 2005 erlaubt, aber ich gehe da eher mit Skepsis dran. Abgesehen von den Anschaffungskosten, würde ich generell davon absehen.
Falsches parken kann teuer werden
Dein Fahrzeug zu parken kann mitunter Geld kosten und somit sparen helfen. Falsches parken macht die Thematik eventuell richtig teuer. Deshalb ist dieser Beitrag über die Parkscheibe entstanden.
Das Thema ist natürlich keine Quantenphysik, aber kennst du dich damit genau aus?
Vorgeschriebenes Aussehen
Eine gültige Parkscheibe bedarf einer gewissen Optik. Sie gilt in Deutschland als Verkehrszeichen und ist daher in der Deutschen Verkehrsordnung gesetzlich festgesetzt. Irgendwelche Abweichungen sind nicht zulässig.
Die Größe ist mit 11 cm Breite und 15 cm Höhe korrekt und gilt als Norm. Die Grundfarbe muss immer blau-weiß sein. Sogar die Bezeichnung „Ankunftszeit“ ist Vorschrift. Ebenso gehört das weiße „P“ mit dem weißen Rahmen zur Kennzeichnungspflicht.
Für das Einstellrad gilt weiß als Hintergrundfarbe. Die aufgedruckten Zahlen und Striche müssen schwarz sein. Einteilungen sind ohne Zwischeneinteilungen auf stündlich und halbstündlich gesetzt.
Mehr darf auf der Vorderseite nicht aufgedruckt sein. Daher gehört beispielsweise Werbung und dergleichen ausschließlich auf die Rückseite.
Platzierung
Die Positionierung der eingestellten Parkscheibe muss gut sichtbar sein. Damit sie von außen problemlos zu erkennen ist, sollte sie bestenfalls auf das Armaturenbrett gelegt werden.
Sonderregelung
Ist die Sicht auf die ausgelegte Parkscheibe beispielsweise durch Schnee und Eis eingeschränkt, so ist das nicht ein Verstoß deinerseits. Du bist nicht verpflichtet, die Autoscheibe frei zu halten.
Die richtige Einstellung
Man sollte es kaum glauben, aber es gibt tatsächlich Regeln für die korrekte Einstellung einer Parkscheibe.
Als Faustregel gilt:
Immer auf die nächste volle oder halbe Stunde einstellen.Beispiel:
Du erreichst deinen Stellplatz um 14:10 Uhr.
Demnach stellst du auf der Scheibe 14:30 Uhr ein.
Einstellungen zwischen den schwarzen Strichen der Skala gelten als unzulässig.
Das nachträgliche Weiterdrehen, um die erlaubte Parkdauer dadurch zu verlängern, ist verboten.
Verwarnungsgeld
Je nach Verstoß variiert das Verwarnungsgeld. Eine falsch eingestellte Handhabung kann somit Kosten verursachen. Ebenso verhält es sich logischerweise beim Überziehen der vorgeschriebenen Parkdauer. Auf der Beschilderung des Parkplatzes muss die maximale Parkzeit ersichtlich sein.
Jeder Fall ist individuell und die Kosten variieren zwischen 10 und 60 Euro. Sollte dein Fahrzeug abgeschleppt werden, so kommen natürlich weitere Kosten hinzu.
Hinweis
Dieser Beitrag ist nicht rechtsverbindlich und stellt keine Grundlage für einen Streitfall dar. Es handelt sich lediglich um Informationen für den richtigen Umgang mit einer Parkscheibe und dessen gesetzlich vorgeschriebenen Spezifikationen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit wird nicht übernommen.